AGB

allgemeine geschäftsbedingungen

1. anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen zwischen Monopol Catering und den Vertragspartnern oder Veranstaltern. Daneben gelten ebenfalls zwingende gesetzliche Bestimmungen. 

2. preise

Die Preise von Monopol Catering verstehen sich wie in den entsprechenden schriftlichen Angeboten dargelegt. Das fakturierte Entgelt ist binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung prompt und ohne Skontoabzug fällig. 

3. anzahlung

Monopol Catering behält sich vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50-100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. 

4. garantie der teilnehmerzahl

Die endgültige Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung muss Monopol Catering bis spätestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstag bekannt gegeben werden, ansonsten wird die ursprünglich bestellte Personenzahl als Garantiezahl angenommen. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten wird die bestellte Menge der Speisen in Rechnung gestellt. Die Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet. 

Ausgenommen davon sind:

- Getränke, die speziell für den Auftrag beschafft wurden, werden bei Nichtabnahme mit 10 % des Brutto-Warenwerts berechnet
- Zubereitete Getränke (Kaffee, Tee etc) werden dem Auftraggeber entsprechend der Auftragshöhe berechnet.

5. warenangebot

Das Angebot von Monopol Catering ist saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Monopol Catering den Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Das Warenangebot ist als Vorschlag zu betrachten, den Monopol Catering gerne in jeder von den Kunden gewünschten Art und Weise verändern kann. 

6. lieferung

Dem Veranstalter bzw. Auftraggeber steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Ware bei Anlieferung, jedoch spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu überprüfen. Reklamationen müssen ausnahmslos schriftlich ergehen und die Reklamation ist sowohl vom Verantwortlichen von Monopol Catering als auch vom Verantwortlichen des Auftraggebers zu unterzeichnen, andernfalls gilt die Lieferung vom Auftraggeber als akzeptiert. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu tragen. 

7. zahlungsverzug

Bei jeglichem Zahlungsverzug hat der Auftraggeber der Monopol Catering Verzugszinsen in der Höhe von jeweils 6 % über dem gültigen Nationalbankdiskontsatz zu entrichten. 

8. rücktritt vom vertrag

Stornierungen von zugesagten Veranstaltungen sind bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Folgekosten möglich.

Bei Stornierungen die 8-13 Tage vor dem Veranstaltungstag schriftlich bei uns eingehen, behält sich Monopol Catering vor, eine Stornierungsgebühr zu erheben, die 10-50% des Netto-Vertragswertes beträgt.

Bei Stornierungen, die 7 Tage bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bei uns schriftlich eintreffen, werden 70% des beauftragten Netto-Vertragswertes zu Zahlung fällig.

Erfolgt die Stornierung weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sind 90 % des Netto-Vertragswertes zu entrichten. Speziell für den Auftrag beschaffte Getränke und Speisen werden in voller kalkulierter Höhe in Rechnung gestellt.

Bei einem Gesamtnettoauftragswert von über 10.000 Euro setzen alle o.g. Fristen 7 Tage früher ein.

9. rechts- und gerichtsvereinbarung

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis mit Monopol Catering wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in Berlin vereinbart. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf dieses Geschäftsverhältnis zurückgehen, gelangt deutsches Recht zur Anwendung. 

10. weitere regeln und bestimmungen

Der Vertragspartner von Monopol Catering bestätigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angebotsbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, diese einzuhalten, wie auch deren Einhaltung durch die im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Geschäftspartner, Teilnehmer der Veranstaltung, Besucher und Gäste des Hauses zu gewährleisten. Alle Vereinbarungen mit Monopol Catering bedürfen der Schriftform. Verkehrswege und Zutritte zu Veranstaltungen müssen für Monopol Catering frei sein und dürfen nicht verstellt werden. Der behördlich genehmigte Fassungsraum einer Veranstaltung darf nicht überschritten werden. Jugendliche unter 14 Jahren haben für Veranstaltungen auch in Begleitung Erwachsener nach 22 Uhr keinen Zutritt. 

11. nebenabsprachen, änderungen

Mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen zum Angebot bestehen nicht, ebenso wenig zuvor getroffene Vereinbarungen. Alle Änderungen über das Angebot hinaus bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. 

12. schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen eine solche Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung im Rahmen des rechtlich zulässigen weitest möglich entspricht. Gleiches gilt auch im Falle einer Regelungslücke.